Als Lohnsteuerhilfeverein helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Einkommensteuererklärung
wenn ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und/oder Renten (Pensions)-Einkünften vorliegen, sowie auch bei zusätzlichen Nebeneinnahmen aus Überschußeinkünften wie
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne)
wenn diese Nebeneinnahmen die Einnahmegrenze von € 13.000 (alleinstehend) bzw. € 26.000 (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht überschreitet.